Produkte zum Begriff Vollmacht:
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Die Vollmacht vor und nach dem Erbfall (Trimborn von Landenberg, Dieter)
Die Vollmacht vor und nach dem Erbfall , Wenn in teils fragwürdiger, teils krimineller Weise über das Vermögen eines hilflosen Menschen verfügt wird, muss der Anwalt das Vertreterhandeln überprüfen. Anders als zahlreiche Veröffentlichungen zur Vorsorgevollmacht widmet sich dieses Buch vorrangig den Rettungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit bereits bestehenden Vollmachten zu ergreifen sind. Zudem werden Instrumente zur Prävention vorgestellt und diskutiert. Der Aufbau der Kapitel orientiert sich an der jeweils für die anwaltliche Praxis typischen Mandatssituation. Eine große Rolle spielt zunächst die Überprüfung von vermögensrechtlichen Verfügungen im Zusammenhang mit erteilten Vollmachten. Deren Umfang ist umfassend zu ermitteln. Sodann wird regelmäßig der Widerruf die erste Sicherheitsmaßnahme sein. Besonderes Augenmerk wurde auf die systematische Informationsbeschaffung und die Klärung des Innenverhältnisses gelegt, ohne die eine Rückabwicklung unberechtigter Verfügungen nicht möglich ist. Dieses Buch hilft, Licht in das oft undurchsichtige Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten zu bringen. Neben der Analyse der immer reichhaltigeren Rechtsprechung und Literatur zum Thema wird großer Wert auf die tatsächlichen Aspekte der Anspruchsrealisierung und -abwehr gelegt. In der Neuauflage ist auch das seit dem 1.1.2023 geänderte Betreuungsrecht berücksichtigt, das insbesondere im Bereich der Kontrollbetreuung bei vermutetem Missbrauch von Vorsorgevollmachten neue Handlungsmöglichkeiten eröffnet. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 4. Auflage, Erscheinungsjahr: 20230707, Produktform: Kartoniert, Autoren: Trimborn von Landenberg, Dieter, Auflage: 23004, Auflage/Ausgabe: 4. Auflage, Keyword: Widerruf von ; Betreuung; Betreuungsrecht; Informationsbeschaffung; Mandat; Rechtsanwalt; Rettungsmaßnahmen; Rückabwicklung; Sicherungsmaßnahmen; Umfang; Vorsorgevollmacht; Widerruf; unberechtigte Verfügungen; vermögensrechtliche Verfügungen, Fachschema: Betreuungsrecht~Erbrecht~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Region: Deutschland, Warengruppe: HC/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Erbrecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: xvii, Seitenanzahl: 187, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: zerb verlag, Verlag: zerb verlag, Länge: 208, Breite: 145, Höhe: 12, Gewicht: 276, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Relevanz: 0016, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1424066
Preis: 49.00 € | Versand*: 0 € -
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Preis: 690.39 € | Versand*: 53.94 € -
Barrierefreiheit in der Immobilienbewertung (Engelhardt, Lutz)
Barrierefreiheit in der Immobilienbewertung , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Erscheinungsjahr: 20220110, Produktform: Kartoniert, Autoren: Engelhardt, Lutz, Seitenzahl/Blattzahl: 233, Abbildungen: 109 farbige Abbildungen und 21 Karten/Tabellen, Keyword: Barrierefreies Bauen; Baumängelgutachten; Bauschadengutachten; ImmoWertV; Immobilienbewertung; Marktwertgutachten; Verkehrswertgutachten; Wertermittlung, Fachschema: Immobilienrecht, Fachkategorie: Barrierefreiheit und Gebäudeplanung, Region: Europa, Warengruppe: HC/Bau- und Umwelttechnik, Fachkategorie: Gesetzliche Vorschriften zur Bewertung von Immobilien, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Müller Rudolf, Verlag: Müller Rudolf, Verlag: RM Rudolf Mller Medien GmbH & Co. KG, Länge: 239, Breite: 163, Höhe: 12, Gewicht: 570, Produktform: Kartoniert, Genre: Mathematik/Naturwissenschaften/Technik/Medizin, Genre: Mathematik/Naturwissenschaften/Technik/Medizin, Ist ein Teil von EAN: 9783481043285, eBook EAN: 9783481043278, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
Preis: 49.00 € | Versand*: 0 €
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Kann Bevollmächtigter Vollmacht widerrufen?
Ja, ein Bevollmächtigter kann die ihm erteilte Vollmacht grundsätzlich widerrufen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Bevollmächtigte feststellt, dass er die Vollmacht nicht mehr benötigt oder wenn sich die Umstände geändert haben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Widerruf der Vollmacht schriftlich erfolgen sollte, um Missverständnisse zu vermeiden. Zudem sollte der Widerruf dem Vollmachtgeber unverzüglich mitgeteilt werden, damit dieser informiert ist und entsprechend handeln kann. Es empfiehlt sich, den Widerruf der Vollmacht auch gegenüber Dritten zu erklären, die von der Vollmacht Kenntnis haben könnten.
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Wer kann Vollmacht erteilen?
Vollmacht kann grundsätzlich von einer Person an eine andere Person oder auch an eine Organisation erteilt werden. Dabei muss die bevollmächtigende Person (Vollmachtgeber) geschäftsfähig sein und die Vollmacht freiwillig und in Kenntnis der Folgen erteilen. Die bevollmächtigte Person (Vollmachtnehmer) kann dann im Namen des Vollmachtgebers handeln und Verträge abschließen. Es ist wichtig, dass die Vollmacht klar formuliert ist und die genauen Befugnisse der bevollmächtigten Person festlegt. In manchen Fällen ist es auch möglich, eine Vollmacht durch einen Notar beurkunden zu lassen, um ihre Gültigkeit zu sichern.
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Wie unterschreiben bei Vollmacht?
Bei einer Vollmacht unterschreibt die bevollmächtigte Person im Namen des Vollmachtgebers. Dies geschieht in der Regel mit dem Zusatz "in Vertretung" oder "p.p." (per procura). Es ist wichtig, dass die bevollmächtigte Person deutlich macht, dass sie im Auftrag des Vollmachtgebers handelt. Die Unterschrift sollte klar lesbar sein und den Namen der bevollmächtigten Person enthalten. Es ist auch ratsam, die Vollmacht selbst zu unterschreiben, um ihre Gültigkeit zu bestätigen.
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Wie unterschreiben mit Vollmacht?
Um mit Vollmacht zu unterschreiben, muss die bevollmächtigte Person den Namen des Unterzeichners sowie ihre eigene Position und den Zusatz "in Vertretung" oder "mit Vollmacht" angeben. Es ist wichtig, dass die Vollmacht schriftlich vorliegt und die Befugnisse klar definiert sind. Die Unterschrift sollte deutlich lesbar sein und den Namen des Unterzeichners genau wiedergeben. Es ist ratsam, sich vorab über die genauen rechtlichen Anforderungen und Formalitäten zur Unterzeichnung mit Vollmacht zu informieren.
Ähnliche Suchbegriffe für Vollmacht:
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Theurer, Edgar: Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum
Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum , Zur Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum existiert ein umfangreiches Gesetzes- und Regelwerk. Verantwortliche sind jedoch häufig unsicher in der Vorgehensweise und Umsetzung. In der Praxis werden die Vorschriften und Gesetze daher nur rudimentär oder falsch angewendet. Gefahren und Einschränkungen für mobilitätseingeschränkte Nutzer:innen werden somit nicht nur nicht beseitigt, sondern durch falsche Umsetzung erst geschaffen. Die Autoren sind in der täglichen Arbeit mit dem Thema befasst, haben den entsprechenden Erfahrungshorizont und praktischen Hintergrund und wollen ihr Wissen weitergeben. Das Buch beschreibt mit vielen Abbildungen und anhand realer, aktueller Beispiele konkrete Probleme, zeigt Lösungen auf und warnt vor Fallstricken. , Zeitschriften > Bücher & Zeitschriften
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Was bedeutet in Vollmacht?
In Vollmacht bedeutet, dass eine Person berechtigt ist, im Namen einer anderen Person oder Organisation rechtliche oder finanzielle Entscheidungen zu treffen. Diese Befugnis wird in der Regel schriftlich erteilt und kann spezifische Aufgaben oder allgemeine Vertretungsbefugnisse umfassen. Die Person, die die Vollmacht erteilt, wird als Vollmachtgeber bezeichnet, während die Person, die die Vollmacht erhält, als Bevollmächtigter bezeichnet wird. Es ist wichtig, dass die Vollmacht klar definiert ist und die Grenzen der Befugnisse des Bevollmächtigten festgelegt sind, um Missbrauch zu vermeiden. In Vollmacht zu handeln bedeutet also, im Auftrag einer anderen Person oder Organisation rechtmäßig zu handeln.
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Wann endet eine Vollmacht?
Eine Vollmacht endet in der Regel, wenn der Vollmachtgeber sie widerruft oder wenn der Vollmachtnehmer sie zurückgibt. Sie kann auch automatisch enden, wenn der Zweck, für den sie erteilt wurde, erreicht ist oder wenn eine bestimmte Zeitdauer abgelaufen ist. Es ist wichtig, dass der Vollmachtnehmer die Vollmacht nicht mehr nutzt, sobald sie endet, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Es ist ratsam, die genauen Bedingungen für das Ende einer Vollmacht im Vollmachtsdokument festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden.
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Wie erlischt eine Vollmacht?
Eine Vollmacht erlischt in der Regel durch verschiedene Umstände. Zum einen kann die Vollmacht durch den Tod des Vollmachtgebers oder des Bevollmächtigten erlöschen. Auch eine ausdrückliche Widerrufserklärung des Vollmachtgebers kann dazu führen, dass die Vollmacht erlischt. Des Weiteren kann die Vollmacht durch Zeitablauf oder durch Erfüllung des erteilten Auftrags enden. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten über das Erlöschen der Vollmacht informiert werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
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Wer bekommt die Vollmacht?
Die Frage "Wer bekommt die Vollmacht?" bezieht sich darauf, wer autorisiert ist, im Namen einer anderen Person oder Organisation Entscheidungen zu treffen oder Handlungen auszuführen. Dies kann in verschiedenen Kontexten auftreten, wie zum Beispiel bei rechtlichen Angelegenheiten, Finanztransaktionen oder medizinischen Entscheidungen. Die Vollmacht wird in der Regel durch eine formelle Vereinbarung oder Dokumentation festgelegt, in der die genauen Befugnisse und Einschränkungen des Bevollmächtigten festgelegt sind. Es ist wichtig, dass die Vollmacht klar definiert ist und nur an vertrauenswürdige Personen oder Organisationen vergeben wird, um Missbrauch oder Fehlverhalten zu vermeiden. Letztendlich liegt es an der Person oder Organisation, die die Vollmacht vergibt, sorgfältig zu prüfen, wem sie diese Verantwortung überträgt.
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